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    Kontakt zum Thema Rückabwicklung der Vorfälligkeitsentschädigung

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    SO HELFEN WIR IHNEN

    Bei der Rückabwicklung Ihrer Vorfälligkeitsentschädigung:

    BGH-Urteil vom 3. Dezember 2024 (Az. XI ZR 75/23):

    • Am 3. Dezember 2024 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass Banken keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen dürfen, sofern die entsprechenden Vertragsklauseln nicht klar und verständlich formuliert sind. In dem konkreten Fall ging es um eine Volksbank, deren Klauseln der BGH als irreführend für Verbraucher einstufte. Dieses Urteil stärkt den Verbraucherschutz erheblich: Kunden haben nun das Recht, bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen zurückzufordern oder die Zahlung einer solchen Entschädigung bei einer vorzeitigen Ablösung ihres Darlehens zu verweigern, falls die Berechnungsklauseln mangelhaft formuliert sind.
    Abgasskandal

    Unsere Angebote:

    Kostenlose Prüfung Ihrer Ansprüche.

    Egal ob es um eine bereits gezahlte oder noch nicht bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung geht: Unsere hausinternen Rechtsexperten prüfen sämtliche Details. Auf deren Urteil können Sie sich verlassen! So sparen wir Ihnen eine ggf. kostenpflichtige Prüfung, wenn Sie direkt zum Anwalt gingen.

    Schon über 4.000 Fälle geprüft.

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    Unsere Garantie: Wir finanzieren Anwalts-, Sachverständigen- und Gerichtskosten, Zeugenentschädigungen, Gebühren. Ohne Ausnahme!

    Honorar nur im Erfolgsfall.

    Unsere Garantie: Waren Sie Dank unserer Hilfe erfolgreich, erhalten wir ein Honorar – nur dann. Mehr erfahren

    Kein Erfolg – kein Honorar.

    Unsere Garantie: Sollten Sie wider Erwarten nicht erfolgreich sein, tragen Sie keinerlei Kosten.

    Rückabwicklung Vorfälligkeitsentschädigung