Wir wissen auf jede Frage die Antwort.
Wir sind auf die finanzielle Unterstützung von Verbrauchern beim Widerruf und bei der Nachberechnung von Lebensversicherungs-, Riester-Renten- und Rürup-Rentenverträgen spezialisiert.
Beim Widerruf wird der Vertrag rückabgewickelt, weil die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war — Sie erhalten Ihre Beiträge zurück. Bei der Nachberechnung bleibt der Vertrag bestehen; geprüft wird, ob Kosten, Überschussbeteiligung oder Rückkaufswert korrekt berechnet wurden, und eine Differenz wird nachgefordert.
Jederzeit. Egal ob Sie sich erst noch mit dem Gedanken tragen, Ihre Versicherung zu widerrufen oder neu berechnen zu lassen, oder ob Sie bereits einen Anwalt konsultiert haben. Auch rückwirkend ist dies oftmals möglich.
Sofort nach erfolgreicher Prüfung Ihres Falles und der Erledigung weniger, aber notwendiger Formalitäten.
Nein. Das gilt für Lebens-, Riester- und Rürupverträge gleichermaßen.
Der Streitwert bzw. die erwartete Nachforderung sollte mindestens 5.000 € betragen.
Insbesondere Verträge, die zwischen 1994 und 2010 abgeschlossen wurden, können häufig widerrufen werden — unabhängig davon, ob die Versicherung noch aktiv, bereits abgelaufen oder in den letzten Jahren gekündigt wurde.
Grundsätzlich alle Riester-Rentenversicherungsverträge, unabhängig vom Abschlussjahr, sofern die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war oder Zweifel an der korrekten Kostenberechnung bestehen. Besonders häufig betroffen sind Verträge, die vor 2010 abgeschlossen wurden.
Insbesondere Verträge aus den Jahren 2008 bis 2010, auch Verträge außerhalb dieser Zeit können häufig widerrufen werden — unabhängig davon, ob der Vertrag noch aktiv, beitragsfrei oder bereits in der Verrentung ist.
Vor allem aufgrund von Fehlern in der Widerrufsbelehrung. Ein Formfehler kann genügen, damit das Widerrufsrecht auch nach vielen Jahren noch besteht.
Nichts. Die Prüfung ist immer kostenlos, und auch im weiteren Verfahren zahlen Sie nur im Erfolgsfall ein Honorar.