+49 (0) 89 38031915
0 € KOSTENRISIKO
Mo–Fr 9–17 Uhr

Start / FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wir wissen auf jede Frage die Antwort.

In welchen Rechtsgebieten kann mich No-Risiko unterstützen?

Wir sind auf die finanzielle Unterstützung von Verbrauchern beim Widerruf und bei der Nachberechnung von Lebensversicherungs-, Riester-Renten- und Rürup-Rentenverträgen spezialisiert.

Was ist der Unterschied zwischen Widerruf und Nachberechnung?

Beim Widerruf wird der Vertrag rückabgewickelt, weil die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war — Sie erhalten Ihre Beiträge zurück. Bei der Nachberechnung bleibt der Vertrag bestehen; geprüft wird, ob Kosten, Überschussbeteiligung oder Rückkaufswert korrekt berechnet wurden, und eine Differenz wird nachgefordert.

Wann kann ich mich an No-Risiko wenden?

Jederzeit. Egal ob Sie sich erst noch mit dem Gedanken tragen, Ihre Versicherung zu widerrufen oder neu berechnen zu lassen, oder ob Sie bereits einen Anwalt konsultiert haben. Auch rückwirkend ist dies oftmals möglich.

Wie schnell erhalte ich von No-Risiko Rechtsschutz?

Sofort nach erfolgreicher Prüfung Ihres Falles und der Erledigung weniger, aber notwendiger Formalitäten.

Ist es ein Problem, wenn mein Vertrag beitragsfrei gestellt wurde?

Nein. Das gilt für Lebens-, Riester- und Rürupverträge gleichermaßen.

Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit Sie meinen Fall finanzieren?

Der Streitwert bzw. die erwartete Nachforderung sollte mindestens 5.000 € betragen.

Welche Lebensversicherungsverträge können widerrufen werden?

Insbesondere Verträge, die zwischen 1994 und 2010 abgeschlossen wurden, können häufig widerrufen werden — unabhängig davon, ob die Versicherung noch aktiv, bereits abgelaufen oder in den letzten Jahren gekündigt wurde.

Welche Riester-Rentenverträge können widerrufen oder neu berechnet werden?

Grundsätzlich alle Riester-Rentenversicherungsverträge, unabhängig vom Abschlussjahr, sofern die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war oder Zweifel an der korrekten Kostenberechnung bestehen. Besonders häufig betroffen sind Verträge, die vor 2010 abgeschlossen wurden.

Welche Rürupversicherungsverträge können widerrufen werden?

Insbesondere Verträge aus den Jahren 2008 bis 2010, auch Verträge außerhalb dieser Zeit können häufig widerrufen werden — unabhängig davon, ob der Vertrag noch aktiv, beitragsfrei oder bereits in der Verrentung ist.

Aus welchen Gründen können Verträge widerrufen werden?

Vor allem aufgrund von Fehlern in der Widerrufsbelehrung. Ein Formfehler kann genügen, damit das Widerrufsrecht auch nach vielen Jahren noch besteht.

Was kostet mich die Prüfung, wenn nichts dabei herauskommt?

Nichts. Die Prüfung ist immer kostenlos, und auch im weiteren Verfahren zahlen Sie nur im Erfolgsfall ein Honorar.

Ihre Frage war nicht dabei?

Nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf.

Jetzt kostenlos prüfen lassen