Häufig gestellte Fragen
Wir wissen auf jede Frage die Antwort.
Wir sind auf die finanzielle Unterstützung von Verbrauchern beim Widerruf von Rürup-versicherungsverträgen und beim Widerruf von Lebensversicherungsverträgen spezialisiert.
Jederzeit. Egal ob Sie sich erst noch mit dem Gedanken tragen, Ihre Rürupversicherung bzw. Ihre Lebensversicherung zu widerrufen, oder ob Sie bereits einen Anwalt konsultiert haben. Auch wenn Sie bereits selbstständig juristisch aktiv wurden, können Sie sofort unseren Rechtsschutz erhalten. Selbst rückwirkend ist dies oftmals möglich. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf!
Sofort nach erfolgreicher Prüfung Ihres Falles und der Erledigung weniger, aber notwendiger Formalitäten. Also quasi: sofort.
Nein, dies ist kein Problem.
Der Streitwert sollte mindestens 5.000 € betragen.
Das kann niemand exakt vorhersagen. Denn das ist von mehreren Faktoren abhängig, z. B. von verfügbaren Gerichtsterminen. Hauptsache jedoch, Ihre Erfolgsaussichten sind groß und Ihre Prozessfinanzierung ist dank uns gesichert!
Insbesondere Verträge, die in den Jahren zwischen 1994 und 2010 abgeschlossen wurden, können häufig widerrufen werden. Ein Widerruf kann möglich sein, unabhängig davon, ob die Lebensversicherung noch aktiv, bereits abgelaufen oder in den letzten neun Jahren gekündigt wurde.
Vor allem aufgrund von Fehlern in der Widerrufsbelehrung. Eine zeitlich unbefristete Anfechtbarkeit kann sich darüber hinaus aus fehlenden oder fehlerhaften Verbraucherinformationen ergeben.
Das prüfen wir. Unsere Partneranwälte erwirken möglicherweise nicht nur die Auszahlung der gezahlten Prämien, sondern auch zusätzlich eine Herausgabe von Abschluss- und Verwaltungskosten sowie Nutzungserträgen.
Das prüfen wir – ggf. können wir Ihre Rechte gegenüber Ihrem Versicherungsanbieter noch geltend machen.
Wir informieren Sie jederzeit und proaktiv über jedes Detail, z. B. auch während eines Prozesses. Sie verpassen nichts – keine Information, keine Frist o. Ä. Sie sind also jederzeit „im Boot“.
Fragen Sie uns gerne direkt