Übersichtlich. Fair. Berechenbar.
Unsere Honorare
Honorare
Übersichtlich. Fair. Berechenbar.
Ihr Erfolg ist unser Erfolg.
Hier zeigen wir Ihnen transparent, welche Erfolgsbeteiligung wir von dem Geldbetrag erhalten, der mit unserer Unterstützung für Sie erwirkt wurde. Weitere Kosten, Margen o. Ä. entstehen für Sie nicht!
Selbstverständlich sind alle Details zum Honorar auch in unserem Finanzierungsvertrag aufgeführt.
Wichtig: Ihnen entstehen auch dann – vor allem dann! – keinerlei Kosten, wenn Ihre Klage bei dem Widerruf der Rürup- bzw. Lebensversicherung nicht erfolgreich war.
Erhalten Sie nichts, zahlen Sie auch nichts!
Hier zeigen wir Ihnen transparent, welche Erfolgsbeteiligung wir von dem Geldbetrag erhalten, der mit unserer Unterstützung für Sie erwirkt wurde. Weitere Kosten, Margen o. Ä. entstehen für Sie nicht!
Selbstverständlich sind alle Details zum Honorar auch in unserem Finanzierungsvertrag aufgeführt.
Wichtig: Ihnen entstehen auch dann – vor allem dann! – keinerlei Kosten, wenn Ihre Klage bei dem Widerruf der Rürup- bzw. Lebensversicherung nicht erfolgreich war.
Erhalten Sie nichts, zahlen Sie auch nichts!

Konditionen:
*Widerruf einer Lebensversicherung
Das Honorar beträgt 15 % (max. 50% des Mehrertrages, Mehrertrag ist der Erlös oberhalb des Rückkaufswertes) des von der Versicherung/Gegenseite gezahlten Betrages. Diese Zahlung bemisst sich ausschließlich an dem Betrag, welcher nach erfolgtem Widerruf zur Auszahlung kommt.
*Widerruf einer Rürup-Versicherung
Das Honorar beträgt aussergerichtlich 15 % sowie gerichtlich 25 % des von der Versicherung/Gegenseite gezahlten Betrages. Diese Zahlung bemisst sich ausschließlich an dem Betrag, welcher nach erfolgtem Widerruf zur Auszahlung kommt.
Das Honorar beträgt 15 % (max. 50% des Mehrertrages, Mehrertrag ist der Erlös oberhalb des Rückkaufswertes) des von der Versicherung/Gegenseite gezahlten Betrages. Diese Zahlung bemisst sich ausschließlich an dem Betrag, welcher nach erfolgtem Widerruf zur Auszahlung kommt.
*Widerruf einer Rürup-Versicherung
Das Honorar beträgt aussergerichtlich 15 % sowie gerichtlich 25 % des von der Versicherung/Gegenseite gezahlten Betrages. Diese Zahlung bemisst sich ausschließlich an dem Betrag, welcher nach erfolgtem Widerruf zur Auszahlung kommt.
Deshalb No-Risiko Prozessfinanzierung – damit Sie anderswo keine bösen Überraschungen erleben!
Ihr Erfolg ist unser Erfolg.
Hier zeigen wir Ihnen transparent, welche Erfolgsbeteiligung wir von dem Geldbetrag erhalten, der mit unserer Unterstützung für Sie erwirkt wurde. Weitere Kosten, Margen o. ä. entstehen für Sie nicht! Selbstverständlich sind alle Details zum Honorar auch in unserem Finanzierungsvertrag aufgeführt.
Wichtig: Ihnen entstehen auch dann – vor allem dann! – keinerlei Kosten, wenn Ihre Klage auf Schadensersatz im Diesel-/Abgasskandal bzw. Ihr Widerruf eines Lebensversicherungsvertrags nicht erfolgreich war. Erhalten Sie nichts, zahlen Sie auch nichts.
Zusammenfassung:
Lebensversicherung: No-Risiko Prozessfinanzierung erhält 45% von dem Anspruchsinhaber als Erfolgsbeteiligung.
Diesel / Abgas*: No-Risiko Prozessfinanzierung erhält 35% von dem Anspruchsinhaber als Erfolgsbeteiligung. Falls der Anspruchsinhaber das Fahrzeug an den Hersteller übereignet, beträgt die Erfolgsbeteiligung 25%.
Diesel / Abgas*: No-Risiko Prozessfinanzierung erhält 35% von dem Anspruchsinhaber als Erfolgsbeteiligung. Falls der Anspruchsinhaber das Fahrzeug an den Hersteller übereignet, beträgt die Erfolgsbeteiligung 25%.