Prozessfinanzierung

Mit No-Risiko Prozessfinanzierung haben Sie kein Kostenrisiko und keinen Stress.

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Unser sofortiger Rechtsschutz funktioniert wie ein Schutzschirm.

Unser Angebot: Privat-Rechtsschutz, wenn und wie Sie ihn brauchen. Das bedeutet, Rechtsschutz sowohl vor dem Entstehen eines Problems wie auch rückwirkend, wenn es bereits besteht. So ist die Durchsetzung rechtlicher Interessen dank No-Risiko für Sie keine Frage des Geldes – Sie können beruhigt auch gegen einen finanziell stärkeren Gegner, wie z. B. einem Versicherungsunternehmen, vorgehen. Es ist ganz einfach, egal ob beim Widerruf einer Rürupversicherung oder einer Lebensversicherung

So funktioniert's

Sie haben – z. B. via eines Rechtsanwalts – Ihren Anspruch bereits geltend gemacht?

Ihre Erfolgsaussichten wurden positiv bewertet und da Sie keine Rechtsschutzversicherung besitzen, wurde Ihnen empfohlen, einen Prozesskostenfinanzierer zu nutzen? Weiter zu Schritt 1.Sie haben bislang noch keine Ansprüche geltend gemacht?

Womöglich vermuten Sie, im Recht zu sein, scheuen jedoch die Kosten zu dessen Einforderung, weil Sie nicht rechtsschutzversichert sind. Kein Problem! Weiter zu Schritt 1.

So funktioniert’s – der Ablauf im Überblick:

Schritt 1: Sie kontaktieren uns und schildern Ihr Anliegen. Sie lassen uns alle relevanten Unterlagen zukommen (Verträge, Korrespondenzen (per Brief, E-Mail, Messenger etc.), evtl. vorliegende Gutachten, Klageschriften usw.).

Schritt 2: Unsere hausinternen Rechtsexperten prüfen sämtliche Details und nehmen softwarebasiert umfangreiche Analysen vor. So erhalten wir ungemein wertvolle Erkenntnisse, die Ihnen helfen, Ihre Möglichkeiten im Widerruf einer Rürupversicherung oder beim Widerruf einer Lebensversicherung voll auszuschöpfen und den maximalen Erfolg zu erzielen. Diese Prüfung ist für Sie kostenlos. Anschließend definieren wir, inwiefern wir Sie unterstützen können.

Schritt 3: Wir senden Ihnen den Finanzierungsvertrag zu, den Sie uns unterzeichnet zurückschicken. Von nun an genießen Sie Rechtsschutz. Ab sofort strecken wir alle Kosten vor.

Schritt 4: Mit Unterstützung Ihres Partneranwalts machen Sie Ihre Rechte geltend (Klage auf Schadensersatz bzw. Einlegung des Widerrufs).

Schritt 5: Es kommt zum Entscheid.

Möglichkeit 1: Sie gewinnen den Prozess um Schadensersatz im Diesel-/Abgasskandal bzw. Ihr Widerruf der Lebensversicherung war erfolgreich (wovon wir jeweils ausgehen). Von der erstrittenen Summe erhalten wir ein Honorar (mehr dazu hier). 

Möglichkeit 2: Sie verlieren den Prozess bzw. ein Widerruf kann nicht erfolgen (beides kommt nur äußerst selten vor). In diesem Fall tragen wir sämtliche Kosten, auch die des Gegners. Sie zahlen: nichts. An niemanden. Garantiert!

Kurz: Selbst im für Sie ungünstigsten Fall bleiben Sie nicht auf irgendwelchen Kosten sitzen. Nur im Erfolgsfall erhalten wir ein Honorar – das ist fair.