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Start / Honorare

Übersichtlich. Fair. Berechenbar.

Ihr Erfolg ist unser Erfolg. Hier zeigen wir transparent, welche Erfolgsbeteiligung wir von dem für Sie erwirkten Betrag erhalten. Weitere Kosten oder Margen entstehen für Sie nicht.

Vertragsart Honorar
Lebensversicherung 50 % vom Mehrertrag
Riester-Rente 50 % vom Mehrertrag
Rürup-Rente 25 % vom Auszahlungsbetrag
Das Honorar gilt einheitlich — unabhängig davon, ob Ihr Anspruch per Widerruf oder per Nachberechnung (ggf. mit Gutachten) durchgesetzt wird. Es gibt keinen Unterschied in der Erfolgsbeteiligung zwischen beiden Wegen.

Wichtig: Ihnen entstehen auch dann — vor allem dann — keinerlei Kosten, wenn Ihr Widerruf oder Ihre Nachberechnung nicht erfolgreich war. Erhalten Sie nichts, zahlen Sie auch nichts. Alle Details sind zudem im Finanzierungsvertrag aufgeführt.

Fair kalkuliert. Ohne versteckte Kosten.

Sprechen Sie mit uns über Ihren individuellen Fall.

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