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Lebensversicherung

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RECHTSGRUNDLAGE

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden

  • Hat die Versicherung bei Vertragsschluss gar nicht oder fehlerhaft über das Widerspruchsrecht belehrt, steht dem Versicherten selbst nach vielen Jahren dieses Recht noch zu (BGH, Urteil vom 7. Mai 2014, Az. IV ZR 76/11; Urteile vom 29. Juli 2015, Az. IV ZR 384/14, IV ZR 448/14).
  • Der BGH bestätigt weiterhin Fehler in der Widerrufsbelehrung und damit den Fortbestand des Widerrufsrechts — u. a. bei Vorwurf der Renditeoptimierung (Urt. v. 21.2.2024 – IV ZR 297/22) und bei Einsatz als Kreditsicherungsmittel bzw. Entgegennahme von Leistungen (Urt. v. 19.6.2024 – IV ZR 401/22).

NACHBERECHNUNG

Auch ohne Widerruf zu mehr Geld

Auch wenn ein Widerruf nicht (mehr) infrage kommt, lohnt sich ein zweiter Blick: Wurden Abschluss- und Verwaltungskosten korrekt ausgewiesen? Wurde die Überschussbeteiligung richtig berechnet? Bei Auffälligkeiten fordern wir die Differenz für Sie nach — mit demselben No-Risiko-Prinzip.

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